Seit mehr als 30 Jahren bewerte ich bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten für Grundstücke und Gebäude. Als hauptberuflich tätige Sachverständige blicke ich auf einen Erfahrungsschatz von rund 1600 Aufträgen von Gerichten und Staatsanwaltschaften zurück. Bisherige Auftraggeber waren:
Die Justiz legt nicht nur großen Wert auf wissenschaftlich fundierte, fachlich begründete und nachvollziehbare Gutachten, sondern auch auf die formal korrekte Abwicklung eines Gerichtsauftrags. Mein Arbeitsschwerpunkt ist die forensische Tätigkeit, hauptsächlich für Zivilgerichte (insbesondere bei Miet-, WEG- und Nachbarschaftssachen, Familiensachen sowie Erbauseinandersetzungen), ferner für das Vollstreckungsgericht und das Finanzgericht, aber auch in Wirtschaftsstrafsachen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.
Ermittlung von Verkehrswerten, Belastungen, Beeinträchtigungen, Wertminderungen
Hauptsächlich ermittle ich Verkehrs- bzw. Marktwerte von unbebauten Grundstücken, Ein- und Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten, Bürogebäuden, Hotels, Betreiber- und Freizeitimmobilien sowie Gewerbe- und Industrieobjekten. Desweiteren ermittle ich Grundstücksbelastungen, insbesondere Sonderfragen im Zusammenhang mit Erbbaurechten, Rechten aus der Zweiten Abteilung des Grundbuchs wie Wohn- und Nießbrauchrechten, Rechten aus dem Baulastenverzeichnis etc.; auch schätze ich Wertminderungen und Beeinträchtigungen ein.
Ermittlung von Mieten und Pachten
Im Zusammenhang mit Verfahren wegen Mieterhöhungen und Mietminderungen, Mietwucher, ordnungswidriger Mietpreisüberhöhung und sittenwidriger Pachtverträge ermittle ich ortsübliche Mieten und Pachten und stelle Wohn- und Nutzflächen fest.
Wie lange dauert ein Gutachten?
Zwischen verbindlicher Auftragserteilung und Fertigstellung eines Gutachtens liegen mehrere Wochen, teilweise auch Monate. Neben meiner aktuellen Auslastung hängt die Dauer u.a. davon ab, in welchem Umfang amtliche Unterlagen und Auskünfte benötigt werden. Auf die Arbeitsweise der zuständigen Behörden habe ich leider keinen Einfluss.
Bei Gerichtsaufträgen ist außerdem ein ausreichender zeitlicher Vorlauf für die Ortsbesichtigung einzukalkulieren, da die Einladung schriftlich erfolgt und allen Beteiligten die Möglichkeit zur Teilnahme eingeräumt werden muss.
Welche Kosten fallen für ein Gerichtsgutachten an?
Die Honorierung der gerichtlichen Tätigkeit erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), die Umsatzsteuer wird getrennt berechnet. Da der Zeitaufwand für die Gutachtenerstattung je nach Komplexität des Falles und räumlicher Entfernung der Immobilie unterschiedlich ausfällt, können keine pauschalen Angaben über die Höhe der Gesamtkosten gemacht werden. Nehmen Sie im Zweifelsfall bitte vorab Kontakt mit mir auf, um die Höhe von eventuellen Auslagenvorschüssen zu klären.