Welche Arten von Privatgutachten fallen in meinen Tätigkeitsbereich?

 

Als sachverständige Gutachterin be­wer­te ich seit über 30 Jahren be­bau­te und un­be­bau­te Grund­stücke so­wie Mie­ten für Grund­stücke und Ge­bäu­de. Zu mei­nen Auf­trag­ge­bern zäh­len ne­ben Pri­vat­per­so­nen u.a. Rechts­an­wäl­te, Steuer­be­ra­ter, Tes­ta­ments­voll­strec­ker, Be­treu­er, Nach­lass­pfle­ger, Wirt­schafts­un­ter­neh­men, Ge­nos­sen­schaf­ten, Ban­ken und Ver­sicherun­gen. Ob ein Gut­ach­ten in Ih­rer Si­tu­a­tion sinn­voll ist, wie lange eine gründ­li­che und be­last­ba­re Be­gut­ach­tung dau­ert und welche Kos­ten da­bei auf Sie zu­kom­men, er­fahren Sie im Folgenden.

 

Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke

 

Was ist der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie?

 

Der Verkehrs- oder Markt­wert wird gemäß § 194 BauGB durch den Preis be­stimmt, der im ge­wöhn­li­chen Ge­schäfts­ver­kehr nach den recht­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten und tat­säch­li­chen Ei­gen­schaf­ten, der sons­ti­gen Be­schaf­fen­heit und der La­ge des Grund­stücks ohne Rück­sicht auf un­ge­wöhn­li­che oder per­sön­liche Ver­hält­nis­se zu erzielen wäre.

 

 

Wann ist eine fachmännische Bewertung im privaten Bereich sinnvoll?

 

Verkehrswerte ermittle ich häu­fig im Zu­sam­men­hang mit Ehe­schei­dun­gen und Erb­aus­ein­an­der­set­zun­gen, aber auch als Ent­schei­dungs­hil­fe bei mög­li­chen Ver­kaufs­ab­sich­ten. Da­bei ar­bei­te ich stets gründ­lich und ge­wis­sen­haft, da­mit mei­ne Gut­ach­ten nach­voll­zieh­bar & be­last­bar sind und ge­ra­de auch bei ge­richt­li­chen und außer­ge­richt­li­chen Eini­gun­gen ver­wen­det wer­den kön­nen. Wenn Sie nur eine un­ge­fäh­re Wert­ein­schät­zung brau­chen, bin ich eher nicht die rich­ti­ge Ansprechpartnerin

 

 

Wann ist eine fachmännische Bewertung im gewerblichen Bereich sinnvoll?

 

Für Gewerbe- und Industrie­un­ter­neh­men er­mitt­le ich Ver­kehrs­wer­te ins­be­son­de­re bei Be­triebs­ü­ber­ga­ben, der Über­füh­rung von Im­mo­bi­li­en von Pri­vat- in Be­triebs­ver­mö­gen und um­ge­kehrt und bei der Über­tra­gung eines Be­triebs in eine an­de­re Ge­sell­schafts­form. Auch kann eine Wert­er­mitt­lung für die Bi­lanz sinn­voll sein, ge­ra­de wenn sich der Ver­kehrs­wert seit An­schaf­fung oder Her­stel­lung ge­än­dert hat, oder sie kann für von Auf­sichts­be­hör­den und Kre­dit­in­sti­tu­ten an­ge­frag­te Nach­wei­se nötig sein.

 

Kosten und Dauer einer Grundstücksbewertung

 

Wie lange dauert ein Gutachten?

 

Zwischen verbindlicher Auftragserteilung und Fertigstellung eines Gutachtens liegen mehrere Wochen, manchmal sogar Monate. Neben meiner aktuellen Auslastung hängt die Dauer u.a. davon ab, in welchem Umfang amtliche Unterlagen und Auskünfte benötigt werden. Auf die Bearbeitungszeiten der zuständigen Behörden habe ich leider keinen Einfluss.

 

 

Welche Honorare fallen für ein Gutachten an?

 

Meine Honorare orientieren sich an den Empfehlungen des BDVI. Sie richten sich v.a. nach dem unbelasteten Wert der begutachteten Grundstücke, Gebäude oder Rechte an Grundstücken zum Wertermittlungsstichtag. Nicht berücksichtigt werden dabei Wertminderungen, die z.B. aufgrund von Rechten und Belastungen auftreten. Bei der Bewertung mehrerer Objekte berechnet sich das Honorar aus der Summe der ermittelten Werte. Zur Orientierung dient die Honorartabelle; Zwischenstufen werden interpoliert.

 

Honorartabelle

 

Honorartabelle nach der Honorierungsempfehlung des BDVI. Die Werte der letzten Spalte ergeben sich aus dem Honorar der Schwierigkeitsstufe, einer Nebenkostenpauschale von 20% und der Umsatzsteuer.

Wert in €

Honorar

Normalstufe

Honorar

Schwierigkeits­stufe

Ungefähre Gesamtkosten Schwierigkeits­stufe
 bis 150.000€ 1.500€

2.200€

3.142€

200.000€ 1.700€ 2.400€ 3.427€
250.000€ 1.900€ 2.600€ 3.713€
300.000€ 2.000€ 2.800€ 3.998€
350.000€ 2.100€ 3.000€ 4.284€
400.000€ 2.200€ 3.200€ 4.570€
500.000€ 2.500€ 3.500€ 4.998€
750.000€ 2.800€ 4.000€ 5.712€
1.000.000€ 3.000€ 4.500€ 6.426€
1.250.000€ 3.300€ 4.700€ 6.712€
1.500.000€ 3.500€ 5.500€ 7.854€
1.750.000€ 3.750€ 5.800€ 8.282€
2.000.000€ 4.000€ 6.000€ 8.568€
2.250.000€ 4.300€ 6.300€ 8.996€
2.500.000€ 4.500€ 7.000€ 9.996€
3.000.000€ 5.000€ 7.500€ 10.710€
3.500.000€ 5.300€ 8.000€ 11.424€
4.000.000€ 5.600€ 8.400€ 11.995€
4.500.000€ 6.200€ 9.300€ 13.280€
5.000.000€ 6.600€ 9.900€ 14.137€
7.500.000€ 8.600€ 12.900€ 18.421€

 

 

Schwierigkeiten bei der Wertermittlung

 

Bei der Wertermittlung können Schwierigkeiten auftreten, die den für das Gutachten betriebenen Aufwand erhöhen und sich entsprechend im Honorar niederschlagen. Eine Schwierigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn Unterlagen wie Grundstücks-, Grundbuch-, Bau- oder Katasterangaben beschafft werden müssen, was bei den meisten Objekten der Fall ist. Schwierigkeiten treten aber z.B. auch auf, wenn Teileigentum oder eine Eigentumswohnung zu bewerten ist, Erbbau-, Nießbrauchs- oder Wohnrechte zu berücksichtigen sind, ein Grundstück auf verschiedene Arten genutzt wird, das Objekt gastgewerblich genutzt wird, der Wert für mehrere oder weit zurückliegende Stichtage bestimmt werden soll oder besondere Problemstellungen auftreten

 

 

Nebenkosten und Umsatzsteuer

 

Zu den in der Tabelle aufgeführten Honoraren kommen weitere Auslagen, die bei der Begutachtung anfallen. Das können z.B. Fahrtkosten und Gebühren, die an Ämter zu entrichten sind, sein. Für derartige Ausgaben vereinbare ich i.d.R eine Pauschale, die im mittleren Wertbereich bei ca. 20% des Honorars liegt. Schließlich muss ich auch noch die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% aufschlagen.

 

 

Gesamtkosten

 

Alles in allem fallen für ein qualitativ hochwertiges und gewissenhaft erstelltes Gutachten nur in wenigen Fällen Kosten von unter 2000€ an. Für weitere Details können Sie gerne Kontakt mir mir aufnehmen.

 

Mietpreisbewertung

 

Im Zusammenhang mit Mietpreisbewertungen ermittle ich hauptsächlich Marktmieten und  ortsübliche Vergleichsmieten. Das Honorar berechne ich nach der Empfehlung des BDVI stundenweise; der Stundensatz beträgt 150€. Weiter Informationen teile ich auf Anfrage mit.